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Möglichkeiten der Zuwendung und steuerliche Aspekte

Spende

Wir nehmen Spenden gerne entgegen. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie unsere Arbeit zur Förderung der pädagogischen Ziele des Kleinen privaten Lehrinstituts Derksen.

Bei einer Spende handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung ohne Gegenleistung an eine gemeinnützige Körperschaft wie eine Stiftung, die diese Zuwendung zeitnah für ihre satzungsmäßigen Zwecke auszugeben hat. Gem. § 10b Abs. 1 EStG können Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung an eine gemeinnützige Stiftung insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Zuwendungsgebers als Sonderausgaben abgezogen werden. Abziehbare Zuwendungen, die den oben genannten Höchstbetrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, können im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Jahren als Sonderausgaben abgezogen werden.[1]

Für Ihre Fragen oder Spendenankündigung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Stiftung zur Förderung des Lehrinstitus Derksen

Kto.Nr. 37075710
BLZ 700 202 70
HypoVereinsbank München

Telefon: 089-
Fax: 089-
E-Mail: sekretariat@derksen-gym.de

Zustiftung

Zustiftungen werden staatlich gefördert. Um potentiellen Stiftern zu ermöglichen, ihre Zuwendungen innerhalb einer Stiftung „zweckgebunden“ einzusetzen, haben wir auch die Form der Zustiftung berücksichtigt.

Gem. § 10b Abs. 1a S. 1 EStG können Spenden in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung (sog. Zustiftung) auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem oben genannten Spendenabzug möglich. Bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag jedem Ehegatten einzeln zu. Soweit der Stifter die Beträge innerhalb des 10-Jahreszeitraums nicht in Abzug bringen konnte, gehen diese danach in den allgemeinen unbefristeten Spendenvortrag über.[1]

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gerne.


[1] Quelle: www.stiftungen.org / Bundesverband Deutscher Stiftungen